ETF Basics Steuern und Kosten – Ausländischen thesaurierenden Fonds im Fokus!

Steuern hängen von Fondsstruktur, Fondsdomizil, Ertragsverwendung ab.

Wer in ETFs investiert, sollte sich vor allem in puncto Kosten und Steuern gut auskennen. Denn wie bei allen Anlagen werden auch beim ETF-Handel Steuern berechnet. Diese Steuern werden dann berechnet, wenn man Gewinne oder Erträge erzielt hat. Dabei sind sie von der Fondsstruktur, dem Fondsdomizil und der Ertragsverwendung abhängig. Es gibt vereinzelt auch sogenannte steuereinfache ETFs. Wie auch immer: Man muss über das nötige Wissen verfügen, um optimal Entscheidungen treffen zu können.

  • Bei der Besteuerung wird unterschieden zwischen Gewinnen aus Verkaufserlösen oder laufende Dividendenzahlungen.
  • Berechnet werden die Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
  • Bei steuertransparenten ETFs werden die Erträge regelmäßig den entsprechenden Steuerbehörden gemeldet.
  • Bei steuereinfachen ETFs wird eine Doppelbesteuerung vermieden.
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1. Diese Kosten und Gebühren fallen an!

Es gibt verschiedene Kosten, die man als ETF-Händler im Blick behalten sollte: Neben dem aktuellen Kurs des ETFs fallen beim Kauf und Verkauf in der Regel bei den meisten Anbietern wie benk oder comdirect  Gebühren an. Einige Anbieter verzichten heute auf die Depotgebühren oder machen die Depotgebühren vom verwalteten Betrag abhängig. Bei anderen Anbietern wird für das Depot ein Pauschalbetrag berechnet, der einmal oder mehrmals jährlich fällig wird. Auch beim ETF-Handel selbst können weitere Gebühren auftreten. Dazu zählen Spread und Ordergebühren. Die Differenz zwischen Geld- und Briefkurs wird als Spread bezeichnet. Kaufen Anleger ETFs, so müssen sie durch den Spread etwas mehr bezahlen als die Summe, die sie erhalten würden, wenn sie zum gleichen Zeitpunkt verkaufen würden. Zusätzlich muss man die Ordergebühren bedenken, die von sowohl vom Anbieter als auch der Börse erhoben werden. Eine Bank berechnet meistens eine pauschale Ordergebühr. In manchen Fällen werden auch Kosten erhoben, die prozentual vom Ordervolumen berechnet werden. Hinzu kommen die Börsengebühren, die beim Kauf oder Verkauf von ETFs von der jeweiligen Börse gefordert werden. Kauft man ETFs direkt an der Börse, hat man einen Vorteil: Die Indexfonds können nur über die Börse und nicht von der Fondsgesellschaft gekauft werden, so dass der Ausgabeaufschlag entfällt.

Verwaltungsgebühren entfallen beim ETF-Handel fast vollständig. Denn im Gegensatz zu klassischen Fonds handelt es sich bei ETFs um passiv gemanagte Fonds. Die Verwaltungsgebühren wären damit ohnehin sehr gering und werden meistens mit anderen Fixkosten zusammengefasst oder eben sehr gering: Die durchschnittliche Verwaltungsgebühr liegt bei 0 bis 1 Prozent – diese Kosten dürften für die meisten Trader zu verschmerzen sein. Zusätzlich gibt es oft einen Ausgabeaufschlag zwischen 3 und 5 Prozent.

ETFs sind passiv gemanagte Fonds, somit fällt die Verwaltungsgebühr gering aus. Es können Kosten für Spread und Ordergebühren entstehen. Bei einigen Anbietern kommt eine Depotgebühr und selten ein Ausgabeaufschlag hinzu. Im Blick behalten muss man die Börsengebühr, die zusätzlich berechnet werden.

ETFs Basics
So teilen sich die Anbieter den europäischen Markt.

2. Wie werden die Steuern berechnet?

Wie bei allen Anlageformen muss man auch bei den ETFs die Steuern beachten. Es werden Steuern auf die Gewinne aus dem ETF-Handel erhoben. Dabei wird zwischen der Besteuerung von Verkaufserlösen sowie laufender Erträge aus Dividendenzahlungen unterschieden. Zu letztem Punkt gehören auch die Zinsen, die erwirtschaftet werden. Beide Formen der Besteuerung unterliegen der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Pro und Contra:

  • Hohe Renditechancen und Gewinne bei steigenden Aktien sind möglich.
  • Langfristig sind höhere Renditen als bei anderen Anlageformen zu bekommen.
  • Jährliche Dividendenzahlungen sind ein Vorteil für Anleger.
  • Es gibt eine große Auswahl an den internationalen Märkten.

  • Verluste können bei fallenden Aktien hoch sein.
  • Es gibt keine feste Rendite wie bei Anleihen.
  • Man muss eine Abgeltungssteuer zahlen.

Man kann steuereinfach und steuertransparent in ETFs investieren. Das heißt, dass Erträge aus den Fonds den deutschen Steuerbehörden gemeldet werden. Diese Service-Leistung sollte ein Fonds haben, denn ansonsten kommt es häufig zu einer Pauschalbesteuerung, die von Nachteil für den Händler sein kann. Steuereinfach bedeutet, dass die Steuererklärung einfach erstellt werden kann und der Aufwand für die Vermeidung einer Doppelbesteuerung gering ausfällt. Viele Anbieter wie die Aktionärsbank, ceros24 oder flatex bieten umfassende Informationen zum Thema Kosten, Steuern und Gebühren bei ETFs.

Steuern werden auf die Gewinne aus dem ETF-Handel berechnet und setzen sich aus der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer zusammen. Wer steuereinfach investiert, hat die Sicherheit, dass die Gewinne automatisch an die zuständigen Finanzbehörden gemeldet werden.

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3. Doppelbesteuerung vermeiden!

Die Steuer ist abhängig vom Fondsdomizil. Das bedeutet, dass die Besteuerung sich nach dem Ort des Fonds richtet. Besonders bei ausländisch thesaurierenden ETFs, wie zum Beispiel dem Van Eck Gaming ETF, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Es gibt ausschüttende und thesaurierende ETFs. Bei ausschüttenden ETFs werden die Gewinne direkt ausgezahlt. Dabei können bei der Neuanlage wieder Gebühren anfallen. Bei thesaurierenden Fonds werden die Ausschüttungen sofort wieder angelegt. Für die Altersvorsorge oder andere langfristige Anlagen lohnen sich also thesaurierende Fonds eher als ausschüttende Fonds. Bei ausländisch thesaurierenden ETFs muss man allerdings eine Doppelbesteuerung meiden: Der gesamte Gewinn wird oftmals versteuert, ohne dass die schon versteuerten Thesaurierungsbeträge der vorangegangenen Jahre bedacht werden. Diese zu viel gezahlten Steuern kann man sich als Anleger über die Steuererklärung zurückholen. Damit ist das Fondsdomizil nur auf den ersten Blick eine Belastung. Die Steuerlast ist am Ende die gleiche, man muss als Anleger nur wissen, wie man sich eine mögliche Doppelbesteuerung wieder erstatten lassen kann.

Zu einer Doppelbesteuerung kann es bei ausländisch thesaurierenden Fonds kommen: Der gesamte Gewinn wird dann versteuert, die bereits versteuerten Thesaurierungsbeträge werden dabei nicht berücksichtigt. Allerdings kann man diese zu viel gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen.

4. Fazit: Mit der richtigen Steuerberatung spart man Kosten!

Wie bei allen Finanzanlagen muss man sich auch bei ETFs gut informieren, besonders auch über die ETF Vorabpauschale. Auch bei der Besteuerung der Gewinne sollte man ein Auge auf die Höhe der Steuern haben. Eine gute Steuerberatung kann dabei sehr hilfreich sein, besonders wenn man ausländisch thesaurierende Fonds im Portfolio hat!

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